Allgemeine Information

Die Inanspruchnahme öffentlicher Förderungen von bis zu € 640.- pro Monat für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen, wird vom Sozialministerium-Service (SMS) nach erfolgter Antragstellung bearbeitet und von dieser Stelle genehmigt.

Freie Kost und Logis werden vorausgesetzt.

Für die Anmeldung und die Ausstellung des Gewerbescheins kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen und Ihren Zu- und Angehörigen. Die selbständigen PersonenbetreuerInnen müssen beim Wohnsitz der zu betreuenden Person ihren Nebenwohnsitz anmelden. In weiterer Folge werden sie dann auch bei der SVA und beim Finanzamt angemeldet. Mit dem Vorhandensein von Meldezettel und Gewerbeschein bzw. Nachweis der SVA-Versicherung kann dann um die öffentliche SMS-Förderung angesucht werden. Die selbständigen PersonenbetreuerInnen sind verpflichtet, einen Gewerbeschein zu lösen. In weiterer Folge muss ein Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der selbständigen PersonenbetreuerInnen abgeschlossen werden.

Für den gesamten Betreuungszeitraum sind folgende Verträge, welche von der IGSL zur Verfügung gestellt werden, vor Beginn der Betreuung zu unterfertigen:

  • Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und der IGSL Hospizbewegung und
  • Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der jeweiligen selbständigen PersonenbetreuerInnen
  • Organisationsvertrag zwischen der jeweiligen selbständigen PersonenbetreuerInnen und der IGSL Hospizbewegung

 

Wir sind gerne für Sie da.

Kosten – 24 Stunden Betreuung

Die Investition für Wohlbefinden und Sicherheit richtet sich nach dem Betreuungs- und Pflegeaufwand. Auch die Anforderungen an die Betreuungskraft zeigen sich in den Kosten.

Vereinsgebühren

Erstgespräch zur Bedarfserhebungkostenfrei

Einmalige Bearbeitungsgebühr zu Beginn der Betreuung450 €

Mitgliedschaft für KlientInnen / pro Jahr150 €

(die IGSL ist ein gemeinütziger Verein und als solcher Umsatzsteuer befreit. Betreuungsleistungen werden nur für IGSL Mitglieder erbracht)

Laufende Betreuungskosten

IGSL Vermittlungs- und Organisationsaufwand pro Monat450 €

Kosten selbständige Personenbetreuer*innen:

IGSL Organisationskosten und Betreuungshonorar für selbständige PersonenbetreuerInnen pro Betreuungstagab 60 €

(Betreuungshonorar abhängig vom tatsächlichen Aufwand, exkl. SVS Kosten für die BP)

Fahrtkosten pro Turnus / selbständiger PersonenbetreuerIn (z.B. Wien, NÖ)  150 €

Zuschlag pro weiterer zu versorgender Person pro Betreuungstag  10 €

Preisangaben Stand Jänner 2023

Fördermöglichkeiten

Bei sämtlichen Anträgen zum Thema Förderungen sind wir Ihnen sehr gerne behilflich:

  • Antrag Zuerkennung / Erhöhung des Pflegegeldes. » Details siehe hier 
  • Antrag auf Gewährung eines Zuschusses des Sozialministeriums (bis zu 640 € / Monat)  » Details siehe hier 
  • Antrag auf Gewährung eines weiteren Zuschusses von Ihrem jeweiligen Bundesland

 

Mit uns ist Betreuung zu Hause leistbar.

Jetzt anrufen:

 +43 676 470 38 28

 +43 676 325 43 73

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Wir erstellen Ihr individuelles Angebot für sorgfältige Betreuung rund um die Uhr. Leistbar und ganz nach Ihren Bedürfnissen.